Cannabis Legalisierung in Deutschland
CSC - Cannabis Social Clubs Planen und Gründen
Eine geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist in aller Munde. Aktuell (07.2023) geplant ist ein 2-Säulen-Modell mit nicht gewinnorientiertem Eigenanbau sowie regionale Modellprojekte mit kommerziellen Lieferketten. Aktuell gibt es bereits Gesetzesentwürfe, wobei die finalen Gesetze noch nicht beschlossen sind.
/www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html
1. Säule der Legalisierung: nicht-gewinnorientierter Eigenanbau.
Privat & Gemeinschaftlich.
Privat sollen bis zu 3 weibliche, blühende Pflanzen im Eigenanbau straffrei bleiben.
Beispiel: 3 Pflanzen in einem 120 × 60cm großen Grow-Zelt. Mit einer hortiONE600 (220W, 600µmol/s)
Es gibt verschiedene Methoden. Ein Beispiel sehen Sie oben im Bild. Lt. Regelung gilt dies pro Person im Haushalt und kann dementsprechend auch größer sein. Weitere Informationen hier.
Cannabis Social Clubs – Anbauvereine – Anbaugenossenschaften.
- Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen dürfen unter strengen gesetzlichen Regeln gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben.
- Diese Vereinigungen werden oft als Cannabis Social Clubs (CSC) oder Anbauverein bezeichnet. Der Staat spricht oft von Anbaugenossenschaften.
- Die Anzahl der Mitglieder je Vereinigung wird auf max. 500 begrenzt. Mitglieder müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland haben.
- Die Abgabe des geernteten Cannabis (Blüten) ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt. Die Grenzen liegen hier bei max. 25 g Cannabis pro Tag und maximal 50 g pro Monat. Hinzu kommen max. 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat.
Anfrageformular CSC und Anlagenplanung
2. Säule: Regionale Modelle mit kommerziellen Lieferketten
Bei der 2. Säule gibt es noch mehr offene Fragen als bei der ersten. Geplant ist eine Projektlaufzeit auf 5 Jahre in Modellregionen. Diese Modelle werden wissenschaftlich begleitet und ist zeitlich ich räumlich begrenzt. Hier gibt es noch zahlreiche rechtliche Grundlagen, auch in Bezug auf EU-Ebene, zu beachten und eventuell anzupassen.
Das aktuelle Modell umfasst grundlegend: “Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht.“
Quelle: /www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html